Sommer, Strand und das Jedermann Sport-Highlight der Region.

Der Gegen den Wind Triathlon und Seemeilenlauf bietet die ideale Präsentationsfläche für Ihre Firma! Melden Sie jetzt Ihren Messestand beim Lauf und Triathlon Spektakel in St. Peter-Ording an und begeistern Sie direkt am Strand mit Ihren Produkten und Ihrer Marke. 

Für Gastroanmeldungen (Food-Trucks, etc.) kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an gastro@inflame-events.com mit Ihrem Vorhaben, Aussteller nutzen das Formular.

Anmeldung zur Messe bei Gegen den Wind 2022

Jeder Aussteller erhält eine Basisfläche von 3 x 3 m (insgesamt 9 m²) zum Preis von 500 Euro zzgl. 19% MwSt. für das gesamte Wochenende. Die Fläche liegt direkt am Strand und kann gegen einen Aufpreis von 17,50 Euro / m² (zzgl. 19% MwSt) erweitert werden.
Basisfläche (3 x 3 m) - 500 Euro zzgl. 19% MwSt
Bei Bedarf können Zelte bei uns gebucht werden, die den Bedingungen der Windlast Küste 4 standhalten. In den nachfolgenden Mietpreisen ist der Auf- und Abbau inbegriffen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Expo-Strandplatz

für den Gegen den Wind Triathlon und Seemeilenlauf vom 16. bis 17.07.2022

1. Veranstalter

Der Gegen den Wind Triathlon und Seemeilenlauf wird von der Inflame Events GmbH im folgenden auch “Veranstalter” genannt durchgeführt.

Inflame Events GmbH
Bergstedter Markt 1
22395 Hamburg

2. Kontakt:

E-Mail: expo@inflame-events.com

3. Öffnungszeiten

Samstag 16.07.2022 von 10:00 – 23:00 Uhr

Sonntag 17.07.2022 von 09:00 – 17:00 Uhr

In den oben genannten Zeiten muss Ihr Stand geöffnet und durchgehend mit Personal besetzt sein.

4. Ausstellungsfläche

Den Ausstellern werden Expo-Strandflächen ohne spezifische Einrichtung angeboten (Zelte, Biertische, Tische, Stühle etc.)

5. Verkauf / Markenbeschränkung

Die Veranstaltung ist eine Verbrauchermesse, Direktverkäufe sind ausdrücklich zulässig. Offene Preisauszeichnungen am Stand und an den Ausstellungsgütern sind gestattet und gewünscht. Der Verkauf von Speisen und Getränken auf der Veranstaltung selbst ist nur für Gastrostände gestattet, hiervon ausgenommen sind Energieriegel und -gels (Wettkampfverpflegung).

6. Gastrostand

Sie wollen mit Ihrem Gastrostand / Food-Truck beim Gegen den Wind Wochenende präsent sein? Kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an: gastro@inflame-events.com.

7. Standgröße und Flächen

Die Basisfläche pro Strandfläche beträgt 9 m². Weitere benötigte Quadratmeter werden gesondert mit 17,50 Euro zzgl 19% MwSt. berechnet.

Bei Bedarf können Pagodenzelte über uns gebucht werden, die den Bedingungen der Windlast “Küste 4” standhalten. Die Zelte haben eine Größe von 3 x 3, 4 x 4 oder 5 x 5 m, besitzen einen festen Boden und werden vom Veranstalter auf- und abgebaut.

3 x 3 m = € 420,00 Euro zzgl. 19% MwSt.
4 x 4 m = € 510,00 Euro zzgl. 19% MwSt.
5 x 5 m = € 600,00 Euro zzgl. 19% MwSt.

Preise inkl. Auf- und Abbau.

8. Aufbau, Belieferung, Befahren und Abbau

Für Auf- und Abbau sowie für die Belieferung kann die Eventfläche je 2 Stunden vor Öffnung und nach Ende am Abend (Samstag ca. 23 Uhr und Sonntag ca. 17 Uhr, Freigabe durch den Veranstalter) mit dem Pkw/Lkw befahren werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Sandstrand handelt, der je nach Wetterlage unterschiedlich Tief sein kann. 

9. Rücksichtnahme

Da diese Veranstaltung im Nationalpark Wattenmeer stattfindet, bitten wir um die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:

– keine Übernachtung am Strand, Eventzelt oder Fahrzeug.
– kein Betreten der Dünen
– Vermeidung von Abfall
– keine Glasflaschen oder Gläser
– kein Verteilen von Flyern oder Wegwerfartikeln
– bitte halten Sie den Strand sauber.

10. Anmeldung / Annahme des Vertrages

Die Anmeldung zur Beteiligung kann nur durch Einsendung der ausgefüllten Anmeldung an den Veranstalter erfolgen. Da die Übermittlung der Anmeldung elektronisch erfolgt, ist sie ohne Unterschrift gültig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Anmeldung zu entscheiden, ob das Vertragsangebot angenommen wird.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung (Annahmebestätigung) oder der Rechnung durch den Veranstalter zustande. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller oder Anbieter von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.

11. Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 15.06.2022. Anschließend kann der Veranstalter nicht garantieren noch weitere Flächen zur Verfügung stellen zu können.

12. Kosten

Jeder Aussteller erhält eine Strandfläche von 3 x 3 m als Basisfläche zum Preis von 500 Euro zzgl. 19% MwSt..

Weitere benötigte Quadratmeter werden mit einem Extrabetrag von € 17,50 berechnet.

Der Veranstalter gewährt einen Nachlass von 50 Euro bei Buchung und Bezahlung bis 31.03.2021.

In den Mietkosten ist eine allgemeine Security / Wachdienst inbegriffen. Eine zusätzliche Absicherung Ihres Messestands kann gegen Aufpreis hinzugebucht werden. 

13. Zahlung

Mit der Zusendung der Annahme des Vertrages (Zulassung ) stellt der Veranstalter je nach angegebener Zahlungsmodalität im Anmeldeformular die Standmiete inkl. bestellter Zusatzleistung in Rechnung. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb sechs Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig. Bei nicht fristgemäßem Eingang des Beteiligungsentgeltes/Standmiete kann der Veranstalter den Vertrag fristlos kündigen. Sofern nicht gekennzeichnet, verstehen sich alle Preise rein netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Reklamationen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen können nicht anerkannt werden.

1. Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers an einen Dritten ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner.

2. Die Standmiete ist vom Aussteller auch dann zu bezahlen, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnimmt.

14. Rücktrittsrecht

Bei Ausübung des Rücktrittrechts bis zum 15. Juni 2022 werden 30% von der Gesamtsumme erhoben bzw. einbehalten, die gemäß Buchung des Strandplatzes angefallen wären.

Nach dem 15. Juni 2022 ist weder ein Rücktritt von der Buchung noch eine Rückerstattung bereits gezahlter Gelder möglich. Es fallen 100% der Kosten an.

15. Unteraussteller, Mitaussteller, Überlassung des Standes an Dritte.

Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unterzuvermieten oder zu überlassen.

Eine vom Veranstalter genehmigte Aufnahme eines Mitausstellers ist gebührenpflichtig. Die Kosten belaufen sich auf 100,00 Euro zzgl. 19% MwSt. pro Mitaussteller.

Bei einer nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes sind vom Aussteller, sofern der Veranstalter nicht die Räumung der Fläche veranlasst, 50% der vereinbarten Strandmiete zusätzlich zu entrichten.

16. Werbemittel

Werbemittel dürfen nur innerhalb der zugeteilten Strandflächen verteilt oder angebracht werden. Schäden, die der Aussteller dadurch verursacht, werden auf seine Kosten behoben.

Promotion Aktionen auf dem Eventgelände oder sogar darüber hinaus sind nicht Gegenstand der Strandflächenbuchung und dürfen daher ohne schriftliche Erlaubnis des Veranstalters nicht durchgeführt werden.

Das Anbringen von Werbebannern, Schildern, Aufklebern o.ä. außerhalb der Standflächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

Angebrachte Werbebanner, Fahnen, Schilder, Aufkleber o.ä. sind vom Aussteller nach Ende der Veranstaltung rückstandsfrei zu entfernen.

17. Reinigung und Müllentsorgung

Das Thema Nachhaltigkeit und Müllvermeidung spielt für die Durchführung an diesem Ort eine große Rolle. Wir sorgen für die allgemeine Reinigung auf den Freiflächen des Eventbereich.

Wir bitten auch Sie, diesem Thema große Aufmerksamkeit zu schenken und entstandenen Müll so gut wie möglich zu trennen bzw. bestenfalls ganz zu vermeiden.

Für die Entsorgung von Müll- und Verpackungsmaterial ist der Aussteller verantwortlich.

Die jeweiligen Standflächen müssen sauber und vollständig geräumt verlassen werden, andernfalls erfolgt die Verrechnung der Reinigungskosten pauschal in Höhe von 250,00 Euro.

18. Stromanschluss (optional)

Muss unter Angabe des Anschlusswertes mit der Anmeldung angefordert werden.

Die vom Stromverteiler bis zum Messestand benötigten Kabel müssen vom Aussteller selbst mitgebracht werden. Wir empfehlen die Mitnahme einer Kabeltrommel mit 50 m Kabellänge, die für die Verwendung im Freien geeignet ist. Für die vorübergehend errichtete elektrische Anlage gilt die DIN VDE 0100-740.

Verlegte Kabel müssen im Sand vergraben werden, so dass keine Stolpergefahr besteht. Für eventuelle Stromausfälle übernehmen wir keine Haftung.

19. Wasseranschluss

Sollten Sie einen Wasseranschluss benötigen, halten Sie bitte zunächst Rücksprache mit uns. Wir werden versuchen Ihrem Wunsch nachzukommen.

20. Internetzugang

Bitte nutzen Sie eine eigene mobile Lösung (LTE). Hinweis: Die mobile Internet Versorgung in St. Peter-Ording variiert je Anbieter. Bitte informieren Sie sich ggf. im Vorfeld bei Ihrem Anbieter, ob eine Versorgung gewährleistet werden kann.

21. Konkurrenzausschluss

Wir können den Ausschluss von Konkurrenz leider nicht zusichern und gewährleisten.

22. Bewachung

Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgegenstände und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und abhanden gekommene Gegenstände aus.

Das Messegelände wird außerhalb der offiziellen Messezeiten bewacht. Die Bewachung beginnt am Samstag 16. Juli 2022, um 23:00 Uhr und endet am Sonntag, den 17. Juli 2022 um 09:00 Uhr.

Sollten Sie eine gesonderte Bewachung Ihrer Strandfläche benötigen, können Sie diese bei der Anmeldung kostenpflichtig dazu buchen.

23. Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Messe-/Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie Folgeschäden. Sollte die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden, so wird der Veranstalter von seiner Leistungspflicht befreit. In diesem Falle ist der Veranstalter nicht verpflichtet, bisher eingenommene Ausstellergelder zurückzugewähren. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für einen wie auch immer gearteten Erfolg der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt auch keine Gewähr für die Gewinn- und Umsatzerwartung des Ausstellers.

24.  Versicherung

Der Aussteller ist verpflichtet, für die Veranstaltung eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die in ausreichender Höhe Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfasst. Der Aussteller ist verpflichtet, einen Versicherungsnachweis auf Verlangen des Veranstalters zu erbringen.

25. Änderung – Höhere Gewalt

Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Messe/Ausstellung oder das Event unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen:

  1. die Messe/Ausstellung oder das Event vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate, vor dem festgesetzten Beginn erfolgen, werden 25% des Beteiligungsentgeltes als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50% des Beteiligungsentgeltes. Muss die Messe/Ausstellung oder das Event infolge von höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen.
  2. die Messe/Ausstellung oder das Event zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest gelegten Messe/Ausstellung ergibt, können Entlassung aus dem Vertag beanspruchen.
  3. die Messe/Ausstellung oder das Event zu verkürzen. Die Aussteller können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete tritt nicht ein. In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.

26.  Absage, Verlegung und Veränderung der Dauer der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grunde die Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern, oder – falls die Raumverhältnisse, polizeiliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern – die Standfläche des Ausstellers zu verlegen, in seinen Abmessungen zu verändern und/oder zu beschränken. Eine örtliche oder zeitliche Verlegung oder eine sonstige Veränderung wird mit Mitteilung an den Aussteller Bestandteil des Vertrages.

  1. Der Veranstalter hat auch das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Parteien ausgeschlossen.
  2. Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird vom Aussteller kein Beteiligungsentgelt/Standmiete geschuldet.
  3. Muss der Veranstalter aufgrund Eintritts höherer Gewalt oder aus anderen nicht von Ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung oder Erlass des Beteiligungsentgeltes/Standmiete.

27. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters in Hamburg.

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und dem Aussteller wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und dem Aussteller wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

28. Sonstiges

Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich vorliegen und durch den Veranstalter bestätigt wurden.

Stand: Januar 2022

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