Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gegen den Wind Seemeilenlauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gegen den Wind – Seemeilenlauf

§ 1 VORAUSSETZUNGEN
I. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des Gegen den Wind Seemeilenlauf 2022 ist. Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Anmeldung die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
II. Zugelassen für 1/10 Seemeilenlauf (Wattwurmlauf) sind die Jahrgänge 2016 und jünger. Für 3 Seemeilenlauf und 3×3 Seemeilen-Staffellauf ab Jahrgang 2012 / 6 Seemeilenlauf ab Jahrgang 2010 / 9 Seemeilenlauf ab Jahrgang 2008.
III. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet an der Wettkampfbesprechung 30 Minuten vor dem jeweiligen Start teilzunehmen.

§ 2 OBLIEGENHEITEN
I. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen.
II. Den Hinweisen und Vorgaben der Ausschreibung, sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach dem Rennen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, jederzeit den Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung vorzunehmen.
III. Der Transponder muss direkt nach Überqueren der Ziellinie zurückgegeben werden. Achtung: Bitte, die ausgehändigte Quittung für einen eventuell erforderlichen Nachweis bis zum Jahresende aufbewahren! Bei Nichtrückgabe des Transponders wird eine Gebühr in Höhe von € 46,- fällig. Diese wird dem Teilnehmer nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Sollte der Transponder aus wichtigem Grund nicht sofort vor Ort zurückgegeben werden können, ist eine Rückgabe bis 14 Tage nach der Veranstaltung per Post an die Adresse der Inflame Events GmbH (Bergstedter Markt 1, 22395 Hamburg) möglich. Bitte einen gepolsterten Umschlag nutzen, damit der Transponder unterwegs nicht verloren geht.
IV. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Ausschreibung (abrufbar per PDF-Download unter www.gegendenwind.com), die Sportordnung des DLV sowie die Teilnehmerinformationen sorgfältig durchzulesen und sämtliche Vorschriften einzuhalten. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Ausschreibungsbedingungen, die Sportordnung des DLV und die AGB ausdrücklich an.

§ 3 ABSCHLUSS DES VERTRAGES
I. Die Anmeldung, die das verbindliche Angebot des Veranstalters an den Teilnehmer darstellt, ist ausschließlich als Onlineanmeldung unter der Webseite www.gegendenwind.com möglich.
II. Jeder Teilnehmer kann nur einen Startplatz pro Strecke beanspruchen. Doppelte vom gleichen Teilnehmer gebuchte Startplätze der gleichen Strecke werden nicht akzeptiert, d.h. bei einem doppelten Startplatz durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz.
III. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Teilnehmer bei der Anmeldung die AGB anerkannt hat. Für die Startberechtigung muss das Startgeld beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die offizielle Anmeldebestätigung erhalten haben. Mit Abholung der Startunterlagen unter Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erkennt der Teilnehmer die Ausschreibung und die entsprechende Sportordnung und Wettkampfordnung, wie in der Ausschreibung angegeben an.

§ 4 STARTGEBÜHR / ERSTATTUNG
I. Die Startgebühr setzt sich aus dem Startgeld (80%) und einer Servicepauschale (20%) zusammen. Diese deckt die ganzjährigen Vorbereitungskosten des Veranstalters für das Gegen den Wind Event ab.
II. Sofern Teilnehmern und Teilnehmerinnen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, z.B. bei Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung wegen einer Pandemie, wird ihnen das für die Teilnahme an der Sportveranstaltung gezahlte Startgeld erstattet. Nicht erstattet wird die Servicepauschale für die Organisation und Vorbereitung der Sportveranstaltung, ohne die die Veranstaltung vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Folgen einer Pandemie für uns nicht realisierbar wäre.

§ 5 WIDERRUFSRECHT / KAUF VON WAREN
Als Verbraucher (§13 BGB) hat man das Recht, die Vertragserklärung hinsichtlich der bestellten Waren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: Inflame Events GmbH, Bergstedter Markt 1, 22395 Hamburg.

§ 6 ZAHLUNGEN
Zahlungen können online über die im Onlineshop angezeigten Dienstleister (wie PayPal, Klarna etc.) abgewickelt werden. Eine Bar oder Kartenzahlung vor Ort am Eventgelände ist nur bei noch verfügbarer Nachmeldung möglich.

§ 7 AKKREDITIERUNG
I. Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Akkreditierung ausschließlich gegen Vorlage der offiziellen Anmeldebestätigung und eines Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Startunterlagen können nur von Personen abgeholt werden, welche sich als bevollmächtigt ausweisen können. Eine Zusendung der Startunterlagen ist nicht möglich.
II. Sofern der Teilnehmer seine offizielle Anmeldebestätigung verloren hat bzw. diese nicht vorlegen kann, wird ihm eine Ersatzbestätigung ausgehändigt. Hierfür wird eine Material- und Handlingpauschale in Höhe von 2,00 EUR erhoben, die der Teilnehmer in bar bei seiner Akkreditierung zu entrichten hat.
III. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Akkreditierung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
IV. Nicht volljährige Teilnehmer müssen eine Einwilligung zur Teilnahme durch einen Erziehungsberechtigten während der Akkreditierung abgeben. Diese Einwilligung muss vom gesetzlichen Vertreter persönlich vor Ort geleistet werden. Der gesetzliche Vertreter muss sich mit Ausweis legitimieren können.

§ 8 RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
I. Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung zur Veranstaltung wird die Startplatzgebühr rückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später, ist die Rückerstattung des Startgeldes ausgeschlossen.
II. Der Rücktritt muss per E-Mail an gegendenwind@inflame-events.com erfolgen.
III. Die Regelungen in Ziffer 1 gilt ausdrücklich nicht für die Anmeldung nach dem offiziellen Anmeldeschluss am 30.06.2022. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
IV. Der Teilnehmer kann nach Erhalt seiner offiziellen Anmeldebestätigung über das Ummeldeformular einen Ersatzteilnehmer benennen, der die gebuchte Distanz übernehmen muss. Für jeden Startplatztausch wird eine Transfergebühr von 6,00 EUR fällig. Der neue Teilnehmer bezahlt die aktuell gültige Startgebühr beim Anmelden für die Veranstaltung. Wenn der neue Teilnehmer angemeldet ist, erhält der ursprünglich angemeldete Teilnehmer seine Startgebühr abzgl. der Ummeldegebühr zurück. Ein bereits übertragener Startplatz kann kein weiteres Mal an einen Ersatzteilnehmer weitergegeben werden. Der neue Teilnehmer muss sich bis zum 30.06.2022 anmelden, um den Teilnehmertausch abzuschließen. Ab dem 01.07.2022 ist keine Ummeldung mehr möglich.

§ 9 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / BEI NICHTANTRETEN
I. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer (z.B. für Anreise- oder Übernachtungskosten).
II. Bei einem Nichtantritt des einzelnen Teilnehmers verfällt jeglicher Anspruch dessen gegenüber dem Veranstalter.

§ 10 HAFTUNG
I. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Volkslaufs bekannt sind.
II. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Veranstalter nicht.
III. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
IV. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände, wie Kleidung, Wertgegenstände oder Ausrüstungsgegenstände. Der Teilnehmer sollten daher entsprechend versichert sein.
V. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keinerlei gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§ 11 DATENERHEBUNG UND DATENVERWERTUNG
I. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
II. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten relevanten Daten an Dritte zum Zwecke der Zeitnahme, Platzierung, Ergebniserstellung und Fotosuche weitergegeben werden und von diesen hierfür gespeichert und verwendet werden.
III. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erfassten Daten, seinen Namen, seine Startnummer und seine beim Rennen erzielte Zeit und Platzierung auf der Homepage des Veranstalters, der Homepage des offiziellen Zeitnehmers sowie auf der Homepage des offiziellen Fotopartners veröffentlicht werden.
IV. Auf Basis gesondert erteilter Einwilligungen wird der Teilnehmer zudem mit Hilfe dieser Daten regelmäßig über für ihn passende Sportevents oder auch über Produkte von Unternehmen der Inflame Events GmbH und deren Partner informiert. Für die zuvor genannten Zwecke speichern wir folgende Daten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtstag, Geschlecht und Informationen über die Teilnahme an Sportevents in unserer Datenbank. Durch Abschluss von den Vorgaben der EU-Kommission entsprechenden Verträgen wird sichergestellt, dass die Daten des Teilnehmers über ausreichende Garantien geschützt werden. Bei Fragen zu Auskünften über Ihre Daten oder zum Umgang mit ihnen wenden Sie sich bitte an datenschutz@inflame-events.com
V. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstaltungsmedien veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter verkauft diese Fotos nicht an Dritte.
VI. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Daten für eventbezogene Mailings genutzt werden dürfen. Der Teilnehmer kann dieser Nutzung jederzeit im Nachgang schriftlich widersprechen.
VII. Jeder Teilnehmer hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenn Sie weitere Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, kontaktieren Sie uns bitte.

§ 12 ANWENDBARES RECHT / SALVATORISCHE KLAUSEL
I. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
II. Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§ 13 WETTKAMPFORDNUNGEN
Für die Veranstaltung gelten die entsprechenden Sportordnungen der beteiligten Verbände. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelungen als verbindlich an.

VERANSTALTER
Inflame Events GmbH
Bergstedter Markt 1
22395 Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seemeilenlauf – Stand: 02.02.2022

Gegen den Wind Triathlon

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gegen den Wind – Triathlon

§ 1 VORAUSSETZUNGEN
I. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des Gegen den Wind Triathlon 2020 ist. Minderjährige benötigen für die Anmeldung die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
II. Zugelassen für den Kids Swim&Run Wettbewerb sind die Jahrgänge 2012 bis 2007. Für den Triathlon Sprintdistanz sowie den Triathlon Staffelwettbewerb sind Teilnehmer zugelassen, die im Veranstaltungsjahr 16 Jahre alt werden oder älter sind.
III. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet an der Wettkampfbesprechung 15 Minuten vor dem jeweiligen Start teilzunehmen.

§ 2 OBLIEGENHEITEN
I. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen. Beim Schwimmen ist die Badekappe des Veranstalters und beim Radfahren ein Helm nach DTU-Vorgaben zu tragen.
II. Den Hinweisen und Vorgaben der Ausschreibung, sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach dem Rennen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, jederzeit den Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder die Disqualifikation vom Wettbewerb vorzunehmen.
III. Eine Verpflegung und die Hilfe von Außerhalb des Wettkampfs durch (Trainer, Nicht-Teilnehmer, Zuschauer) ist verboten.
IV. Der Transponder muss beim Check-Out des Fahrrads oder gegen Vorlage der Startnummer beim Verlassen der Wechselzone zurückgegeben werden.
Achtung: Bitte, die ausgehändigte Quittung für einen eventuell erforderlichen Nachweis bis zum Jahresende aufbewahren! Bei Nichtrückgabe des Transponders wird eine Gebühr in Höhe von 46,00 EUR fällig. Diese wird dem Teilnehmer nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Sollte der Transponder aus wichtigem Grund nicht sofort vor Ort zurückgegeben werden können, ist eine Rückgabe bis 14 Tage nach der Veranstaltung per Post an die Adresse der Inflame Events GmbH (Bergstedter Markt 1, 22395 Hamburg) möglich. Bitte einen gepolsterten Umschlag nutzen, damit der Transponder unterwegs nicht verloren geht.
V. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Ausschreibung (abrufbar per PDF-Download unter www.gegendenwind.com), die Sportordnung der DTU (abrufbar unter www.dtu-info.de) sowie die Teilnehmerinformationen sorgfältig durchzulesen und sämtliche Vorschriften einzuhalten. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Ausschreibungsbedingungen, die Sportordnung der DTU und die AGB ausdrücklich an.

§ 3 ABSCHLUSS DES VERTRAGES
I. Die Anmeldung, die das verbindliche Angebot des Veranstalters an den Teilnehmer darstellt, ist ausschließlich als Onlineanmeldung unter der Webseite www.gegendenwind.com möglich.
II. Jeder Teilnehmer kann nur einen Startplatz pro Strecke beanspruchen. Doppelte vom gleichen Teilnehmer gebuchte Startplätze der gleichen Strecke werden nicht akzeptiert, d.h. bei einem doppelten Startplatz durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz.
III. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Teilnehmer bei der Anmeldung die AGB anerkannt hat. Für die Startberechtigung muss das Startgeld beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die offizielle Anmeldebestätigung erhalten haben. Mit Abholung der Startunterlagen unter Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erkennt der Teilnehmer die Ausschreibung und die entsprechende Sportordnung und Wettkampfordnung, wie in der Ausschreibung angegeben an.

§ 4 STARTGEBÜHR / ERSTATTUNG
I. Die Startgebühr setzt sich aus dem Startgeld (80%) und einer Servicepauschale (20%) zusammen. Diese deckt die ganzjährigen Vorbereitungskosten des Veranstalters für das Gegen den Wind Event ab.
II. Sofern Teilnehmern und Teilnehmerinnen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, z.B. bei Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung wegen einer Pandemie, wird ihnen das für die Teilnahme an der Sportveranstaltung gezahlte Startgeld erstattet. Nicht erstattet wird die Servicepauschale für die Organisation und Vorbereitung der Sportveranstaltung, ohne die die Veranstaltung vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Folgen einer Pandemie für uns nicht realisierbar wäre.

§ 5 WIDERRUFSRECHT / KAUF VON WAREN
Als Verbraucher (§13 BGB) hat man das Recht, die Vertragserklärung hinsichtlich der bestellten Waren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: Inflame Events GmbH, Bergstedter Markt 1, 22395 Hamburg.

§ 6 ZAHLUNG
Zahlungen können online über die im Onlineshop angezeigten Dienstleister (wie PayPal, Klarna etc.) abgewickelt werden. Eine Bar oder Kartenzahlung vor Ort am Eventgelände ist nur bei noch verfügbarer Nachmeldung möglich.

§ 7 AKKREDITIERUNG
I. Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Akkreditierung ausschließlich gegen Vorlage der offiziellen Anmeldebestätigung und eines Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Startunterlagen können nur von Personen abgeholt werden, welche sich als bevollmächtigt ausweisen können. Eine Zusendung der Startunterlagen ist nicht möglich.
II. Sofern der Teilnehmer seine offizielle Anmeldebestätigung verloren hat bzw. diese nicht vorlegen kann, wird ihm eine Ersatzbestätigung ausgehändigt. Hierfür wird eine Material- und Handlingpauschale in Höhe von 2,00 EUR erhoben, die der Teilnehmer in bar bei seiner Akkreditierung zu entrichten hat.
III. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Akkreditierung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
IV. Nicht volljährige Teilnehmer müssen eine Einwilligung zur Teilnahme durch einen Erziehungsberechtigten während der Akkreditierung abgeben. Diese Einwilligung muss vom gesetzlichen Vertreter persönlich vor Ort geleistet werden. Der gesetzliche Vertreter muss sich mit Ausweis legitimieren können.

§ 8 RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
I. Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung zur Veranstaltung wird die Startplatzgebühr rückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später, ist die Rückerstattung des Startgeldes ausgeschlossen.
II. Der Rücktritt muss per E-Mail an gegendenwind@inflame-events.com erfolgen
III. Die Regelungen in Ziffer 1 gilt ausdrücklich nicht für die Anmeldung nach dem offiziellen Anmeldeschluss am 30.06.2022. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
IV. Der Teilnehmer kann nach Erhalt seiner offiziellen Anmeldebestätigung über das Ummeldeformular einen Ersatzteilnehmer benennen, der die gebuchte Distanz übernehmen muss. Für jeden Startplatztausch wird eine Transfergebühr von 10,00 EUR fällig. Der neue Teilnehmer bezahlt die aktuell gültige Startgebühr beim Anmelden für die Veranstaltung. Wenn der neue Teilnehmer angemeldet ist, erhält der ursprünglich angemeldete Teilnehmer seine Startgebühr abzgl. der Ummeldegebühr zurück. Ein bereits übertragener Startplatz kann kein weiteres Mal an einen Ersatzteilnehmer weitergegeben werden. Der neue Teilnehmer muss sich bis zum 30.06.2022 anmelden, um den Teilnehmertausch abzuschließen. Ab dem 01.07.2022 ist keine Ummeldung mehr möglich.

§ 9 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / BEI NICHTANTRETEN
I. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer (z.B. für Anreise- oder Übernachtungskosten).
II. Bei einem Nichtantritt des einzelnen Teilnehmers verfällt jeglicher Anspruch dessen gegenüber dem Veranstalter.

§ 10 HAFTUNG
I. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Triathlons bekannt sind.
II. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Veranstalter nicht.
III. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
IV. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände, wie Kleidung, Wertgegenstände oder Ausrüstungsgegenstände. Der Teilnehmer sollten daher entsprechend versichert sein.
V. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keinerlei gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§ 11 DATENERHEBUNG UND DATENVERWERTUNG
I. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
II. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten relevanten Daten an Dritte zum Zwecke der Zeitnahme, Platzierung, Ergebniserstellung und Fotosuche weitergegeben werden und von diesen hierfür gespeichert und verwendet werden.
III. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erfassten Daten, seinen Namen, seine Startnummer und seine beim Rennen erzielte Zeit und Platzierung auf der Homepage des Veranstalters, der Homepage des offiziellen Zeitnehmers sowie auf der Homepage des offiziellen Fotopartners veröffentlicht werden.
IV. Auf Basis gesondert erteilter Einwilligungen wird der Teilnehmer zudem mit Hilfe dieser Daten regelmäßig über für ihn passende Sportevents oder auch über Produkte von Unternehmen der Inflame Events GmbH und deren Partner informiert. Für die zuvor genannten Zwecke speichern wir folgende Daten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtstag, Geschlecht und Informationen über die Teilnahme an Sportevents in unserer Datenbank. Durch Abschluss von den Vorgaben der EU-Kommission entsprechenden Verträgen wird sichergestellt, dass die Daten des Teilnehmers über ausreichende Garantien geschützt werden. Bei Fragen zu Auskünften über Ihre Daten oder zum Umgang mit ihnen wenden Sie sich bitte an datenschutz@inflame-events.com
V. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstaltungsmedien veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter verkauft diese Fotos nicht an Dritte.
VI. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Daten für eventbezogene Mailings genutzt werden dürfen. Der Teilnehmer kann dieser Nutzung jederzeit im Nachgang schriftlich widersprechen.
VII. Jeder Teilnehmer hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenn Sie weitere Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, kontaktieren Sie uns bitte.

§ 12 ANWENDBARES RECHT / SALVATORISCHE KLAUSEL
I. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
II. Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§13 WETTKAMPFORDNUNGEN
Für die Veranstaltung gelten die entsprechenden Sportordnungen der beteiligten Verbände. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelungen als verbindlich an.

VERANSTALTER
Inflame Events GmbH
Bergstedter Markt 1
22395 Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Triathlon – Stand: 02.02.2022